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Erläuterung zur Seite "Rote Listen der gefährdeten Libellen in Deutschland"

0 ausgestorben oder verschollen

Noch vor 100 Jahren in Deutschland (im jeweiligen Bundesland) vorkommende Art, deren Vorkommen mit großer Sicherheit erloschen ist.
"Ausgestorben" bedeutet: Population ist nachweisbar ausgestorben oder ausgerottet
"Verschollen" bedeutet: früheres Vorkommen ist belegt, seit mindestens 20 Jahren aber ist die Art verschwunden

1 vom Aussterben bedroht

Im jeweiligen Land vom Aussterben oder von der Ausrottung bedroht, entweder weil die Art nur in sehr wenigen und sehr kleinen Populationen vorkommt, die aufgrund von Eingriffen akut bedroht sind, oder weil die Stärke der Gesamtpopulation seit längerem stark zurückgeht und bereits eine kritische Größe erreicht hat, oder weil die Rückgangsgeschwindigkeit extrem hoch ist und die Art dadurch in weiten Teilen des Landes sehr selten geworden oder verschwunden ist.

2 stark gefährdet

Im gesamten Verbreitungsgebiet stark gefährdete Art, welche in landesweit kleinen Beständen vorkommt, die nun bedroht sind, oder deren Gesamtpopulation landesweit erkennbar zurückgeht und die deshalb in vielen Landesteilen selten geworden oder verschwunden ist.

3 gefährdet

Als gefährdet gilt eine Art, die bestimmten Gefährdungsursachen und -faktoren unterliegt. Bleiben diese Ursachen und Faktoren in ihrer jetzigen Größe erhalten, wird die Art in der nächsten 10 Jahren stark gefährdet sein. Darunter fallen Arten mit kleinen Beständen, die aktuell bedroht sind, oder Arten, die regional zurückgegangen oder lokal verschwunden sind.

P potenziell gefährdet

Im Land zwar in stabilen Beständen vorkommende Art, deren Größe aber so gering ist, dass selbst kleinere Störungen diese Art so beeinträchtigen können, dass sie dadurch bedroht wird.

G Gefährdung anzunehmen

Arten, bei denen einzelne Untersuchungen eine Gefährdung vermuten lassen. Allein diese Untersuchungen rechtfertigen aber noch nicht eine Gefährdungsklasse 1 bis 3.

V Art der Vorwarnliste

Arten, die momentan noch nicht gefährdet sind, bei denen aber anzunehmen ist, dass sie es innerhalb der nächsten 10 Jahre werden, weil die Bestände allgemein zurückgehen oder weil ihr Lebensraum seltener wird.

R Art mit geographischer Restriktion oder extrem seltene Art

Das jeweilige Verbreitungsgebiet einer Art findet im jeweiligen Land seine Grenze. Die Art kommt somit seit jeher nur an sehr wenigen Lokalitäten vor, hat an diesen aber stabile Populationen, deren Gefährdung momentan nicht abzusehen ist.

Vg Vermehrungsgast (Irrgast)

Hierbei handelt es sich um Arten, die im Land eigentlich keine Vorkommen haben. In bestimmten Jahren fliegen jedoch einzelne Individuen von außerhalb liegenden Vorkommen ein und können sich erfolgreich vermehren. Dadurch werden aber keine stabilen Bestände aufgebaut.

D Daten defizitär

Arten mit nicht ausreichender Kenntnis ihrer Verbreitung und Gefährdung. Dadurch sind sie nicht in andere Kategorien einstufbar. Es handelt sich um Arten, die oft übersehen werden oder im Gelände nicht ohne weiteres bestimmt werden können, die erst vor kurzer Zeit taxonomisch bestimmt wurden und von denen deshalb noch keine Kenntnisse über Biologie, Verbreitung und Gefährdung vorliegen, oder um Arten, die taxonomisch kritisch sind, d.h. deren taxonomische Stellung noch nicht geklärt ist.

+ ungefährdet

Die Art kommt in sehr stabilen Beständen vor, eine Gefährdung kann im Moment nicht erahnt werden.

- kein Vorkommen

Im Land noch nie vorgekommene Art (das jeweilige Land liegt außerhalb des Verbreitungsgebietes).

D: Rote Liste Deutschland (OTT & PIPER 1998)
BW: Rote Liste Baden-Württemberg (STERNBERG in STERNBERG & BUCHWALD (Hrsg.) 1999/2000)
BY: Rote Liste Bayern (KUHN 1992, zitiert in KUHN & BURBACH (Hrsg.) 1998)
BB: Rote Liste Brandenburg (MAUERSBERGER 2000)
HH: Rote Liste Hamburg (GLITZ et al. 1989, zitiert in JEDICKE (Hrsg.) 1998)
HE: Rote Liste Hessen (PATRZICH et al. 1996, zitiert in JEDICKE (Hrsg.) 1998)
MV: Rote Liste Mecklenburg-Vorpommern (ZESSIN & KÖNIGSTEDT 1993)
NS: Rote Liste Niedersachsen (ALTMÜLLER 1995, zitiert in Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein 1996)
NW: Rote Liste Nordrhein-Westfalen (SCHMIDT & WOIKE 1986, zitiert in JEDICKE (Hrsg.) 1998)
RP: Rote Liste Rheinland-Pfalz (Ministerium für Umwelt Rheinland-Pfalz 1992, zitiert in JEDICKE (Hrsg.) 1998)
SL: Rote Liste Saarland (DIDION & GERSTNER 1989, zitiert in JEDICKE (Hrsg.) 1998)
SN: Rote Liste Sachsen (ARNOLD et al. 1994, zitiert in JEDICKE (Hrsg.) 1998)
ST: Rote Liste Sachsen-Anhalt (MÜLLER 2004)
SH: Rote Liste Schleswig-Holstein (Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein 1996)
TH: Rote Liste Thüringen (ZIMMERMANN 1992, zitiert in Uni Jena)


    Links zu themenverwandten Seiten:

Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein: Rote Liste der Libellen in Schleswig-Holstein und angrenzender Länder
MÜLLER, H. (2004): Rote Liste der gefährdeten Libellen des Landes Sachsen-Anhalt
Uni Jena: nach wenigem Scrollen erscheint die Rote Liste der Libellen in Thüringen


    Literatur, die erwähnt wurde:

Jedicke, E. (Hrsg.) (1997): Die Roten Listen - Gefährdete Pflanzen, Tiere, Pflanzengesellschaften und Biotoptypen in Bund und Ländern. Stuttgart: Ulmer
Kuhn, K. & K. Burbach (Hrsg.) (1998): Libellen in Bayern. Stuttgart: Ulmer
Mauersberger, R. (2000): Artenliste und Rote Liste der Libellen (Odonata) des Landes Brandenburg. Beilage zu Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg 9(4): 1-24
Ott, J. & W. Piper (1998): Rote Liste der Libellen (Odonata) - In: Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.): Rote Listen gefährdeter Tiere Deutschlands. Münster-Hiltrup: Landwirtschaftsverlag
Sternberg, K. & R. Buchwald (Hrsg.) (1999/2000): Die Libellen Baden-Württembergs. Stuttgart: Ulmer
Zessin, W.K.G & D.G.W Königstedt (1993): Rote Liste der gefährdeten Libellen Mecklenburg-Vorpommerns. Schwerin: Umweltministerium MV






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